²Das Kyoto-Protokoll
Der Markt
Ein Großteil der aktuell bestehenden Klimagesetze ist auf die Konferenz der Vereinten Nationen über Entwicklung und Umwelt zurückzuführen, die 1992 in Rio de Janeiro abgehalten wurde und eine internationale Zustimmung zur UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) zur Folge hatte. Viele Länder kamen überein, dass das ernsthafte Problem der Klimaveränderung Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgase erforderlich macht, um eine Klimastabilisierung zu erzielen und die negativen Auswirkung auf unseren Planeten zu reduzieren. Die Konvention trat 1994 in Kraft.
Im Jahr 1997 wurde von den Unterzeichnern der UNFCCC bei ihrem Treffen in Kyoto ein verbindliches Protokoll angenommen. In diesem Protokoll wird angestrebt, dass sich Industrieländer im Zeitraum von 2008 -2012 zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 % unter die Werte von 1990 verpflichten.
Beim Treffen in Marrakesch (Marokko), das im Oktober/November 2001 stattfand, wurden die meisten Details finalisiert und die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Protokolls durch die verschiedenen Länder getroffen. Die anlässlich dieses Treffens getroffenen Entscheidungen sind als Marrakesch-Beschlüsse bekannt.
Am 2. Juli 2003 erzielte die Europäische Union eine Vereinbarung über die EU-Emissionshandels-Direktive für den Handel in der Europäischen Gemeinschaft. Im selben Monat wurde ein Entwurf der EU Linking Directive (Koppelrichtlinie) veröffentlicht, die den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten im Sinne der projektbezogenen flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls innerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ab 2005 für Emissionsreduktionsgutschriften (CER) sowie ab 2008 für Emissionsreduktionseinheiten (ERU) ermöglicht.
Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll bietet mehrere Optionen zur Verwirklichung der festgelegten Ziele zur Emissionssenkung. Hierzu zählen der Emissionsrechtehandel und die so genannten „flexiblen Mechanismen". Diese Mechanismen schließen eine Anzahl von Initiativen zur Verwirklichung von Zielen in Industrieländern ein, die durch Emissionssenkungsprojekte in Entwicklungsländern (im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung - CDM) und durch Investitionen eines Industrielandes in Projekte eines anderen Industrielandes zur Senkung von Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Gemeinschaftsreduktion (Joint Implementation) erreicht werden.
Einige der Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls, wie z.B. die Regierungen von Kanada und Japan, bereiten derzeit die Einführung vergleichbarer Handelssysteme für Emissionsrechte vor.
Emissionshandel
Der Emissionshandel ist durchaus keine neue Idee. In den Vereinigten Staaten wurde das Programm zur Bekämpfung des sauren Regens durch das Gesetz zur Luftreinhaltung im Jahr 1990 eingeführt und zielte ursprünglich auf die Verringerung der Schwefeldioxid-Emissionen ab. Die zulässige Obergrenze der SO²-Emissionen wurde für jedes der nachfolgenden Jahre verringert, um die Gesamtemissionen auf die Hälfte des Levels von 1980 zu reduzieren.
Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene EU ETS ist das bislang umfangreichste angewandte Emissionshandelssystem. Im ersten Jahr nach seiner Einführung wurden am Markt 362 Millionen Tonnen CO² mit einem Marktwert von insgesamt 7,2 Milliarden Euro gehandelt.
In der ersten Phase von 2005 - 2007 umfasste das EU ETS ca. 12 000 Anlagen, die etwa 45% der EU-weiten CO²-Emissionen erzeugten und Tätigkeiten im Energiesektor (Feuerungsanlagen der Größenklasse über 20 MW, Mineralölraffinerien, Kokereien), in der Produktion und Verarbeitung von Eisenmetallen, in der Verarbeitung mineralischer Rohstoffe (Zementklinker, Glas und Keramikziegel) sowie im Bereich Zellstoff, Papier und Pappe abdeckten. Die vom Programm erfassten Standorte mussten über entsprechende Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen verfügen und eine Reihe von weiteren Anforderungen hinsichtlich Überwachung und Meldung von Emissionen erfüllen.
In der zweiten Phase von 2008 bis 2012 liegt der Fokus nicht mehr ausschließlich auf dem CO², sondern schließt alle Treibhausgase ein, und man geht davon aus, dass die CDM- und JI-Gutschriften zu diesem Zeitpunkt eingeführt werden. Die Europäische Kommission zieht auch den Einschluss der Luftfahrt in das Programm in Erwägung, was in Anbetracht des großen und schnell ansteigenden Umfangs der in diesem Sektor entstehenden Emissionen ein unerlässlicher Schritt wäre.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) wird wahrscheinlich nach 2012 die Treibhausgase aller Sektoren, einschließlich des Transportsektors, umfassen. Die zusätzliche Komplexität, aufgrund der hohen Anzahl individueller Nutzer dieses Bereichs, könnte durch die Implementierung des „Cap and Trade"-Ansatzes für Treibstoffanbieter oder des „Baseline and Credit"-Systems für Fahrzeughersteller bewältigt werden.
Das EU ETS ist ein „Cap and Trade"-System, das von den Teilnehmerstaaten, d.h. jedem EU-Land, die Unterbreitung eines nationalen Zuteilungsplans fordert, in dem die Obergrenze der CO²-Emissionen festgelegt ist, die unter das Handelssystem fallende Anlagen, wie z.B. Kraftwerke, emittieren dürfen.
Jedes Emissionszertifikat entspricht einer emittierten Tonne CO² und trägt die Bezeichnung „EU Allowance" bzw. EUA. Die Summe der individuellen Zuteilungen entspricht der gewünschten Emissionsobergrenze am Ende der Programmlaufzeit und liegt unter der Gesamtemissionshöhe zu Beginn der Phase oder des Zuteilungszeitraums.
Anlagenbetreiber, die nicht in der Lage sind, ihre Emissionen auf die zugeteilten Obergrenzen zu reduzieren, sind verpflichtet, auf dem freien Markt Emissionsrechte zu erwerben. Im umgekehrten Fall kann jeder Überschuss an jedem Jahresende während der Zuteilungsperiode frei zum Kauf angeboten werden. Die Leistung der Anlage wird von unabhängiger Stelle mit der Zuteilung verglichen. Ist der zugeteilte Wert am Ende des Berichtszeitraums nicht erreicht worden, werden Strafen in Höhe von €40 pro Tonne in Phase 1 bzw. €100 in Phase 2 auferlegt. Geleistete Strafzahlungen entheben das Unternehmen jedoch nicht von seiner Verpflichtung, das Defizit durch Kauf weiterer Emissionsrechte auszugleichen.
Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze zur Messung und zum Benchmarking der zugeteilten Emissionsziele hat es unter den verschieden EU-Mitgliedsstaaten viele kontroverse Debatten gegeben. Zurzeit erhalten Anlagenbetreiber die Zertifikate kostenlos von den Mitgliedstaaten, obwohl einige Staaten beabsichtigen, dass zukünftig ein gewisser Prozentsatz der Zertifikate für jeden Standort Versteigerungen unterliegen soll. Dieser Ansatz wird voraussichtlich in der EU zur Norm werden.
Durch die Erstellung eines elektronischen Registers, dem European Transaction Log (ETL), wurde auf Länderebene wie auch EU-weit die Infrastruktur für den Zertifikathandel und somit eine Plattform für diesen jungen Markt des internationalen Emissionshandels geschaffen. Als zugelassener Händler agiert M&C Energy Group jetzt im Auftrag von Käufern und Verkäufern von EUAs, um für seine Kunden die vorteilhaftesten Geschäfte abzuschließen.
Projekte zur Emissionsreduzierung (CDM)
Laut Kyoto-Protokoll können sich Nicht-Annex-1-Staaten, die nicht zu Emissionsreduktionen verpflichtet sind, an Projekten zur Verringerung der Treibhausgasemission beteiligen, die nach erfolgter Quantifizierung und Verifizierung in Form von Emissionsminderungen an die Annex-1-Staaten verkauft werden können.
Initiativen im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism) fördern den Transfer von umweltverträglicher Energietechnologie sowie die Entwicklung von Projekten zur Emissionsminderung um zu gewährleisten, dass ein Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern wie Indien und China auf einer nachhaltigen Grundlage erfolgt. Darüber hinaus bietet sich für Industriestaaten hiermit auch eine Möglichkeit, die umfangreichen Kosten der Emissionsreduktion zu senken, da eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen in Entwicklungsländern in der Regel billiger ist.
Der Ablauf von CDM-Projekten steht unter Aufsicht des CDM Exekutivrats (CDM Executive Board) in Bonn, dessen vielfältige Aufgaben auch die Genehmigung neuer Baseline-Methodiken für geeignete Projekte, die Akkreditierung von Zertifizierungsunternehmen (DOEs) welche die Einhaltung der an CDM-Projekte gestellten Anforderungen überprüfen, die Registrierung von Projekten wie auch die Ausstellung von CERs beinhalten. Der CDM Exekutivrat hat wiederum eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Vertragsstaatenkonferenz (COP), einem Gremium, das jährlich zusammentrifft und die Umsetzung der von der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ausgearbeiteten Politik zum Klimawandel überwacht.
Joint Implementation (Gemeinschaftsreduktion)
Ein weiterer flexibler Mechanismus des Kyoto-Protokolls ist die Gemeinschaftsreduktion oder Joint Implementation (JI). Annex-1-Staaten des UNFCCC, die bis 2012 festgelegte Emissionsreduktionsziele zu erfüllen haben, können diesen Mechanismus nutzen, um ihre Emissionsreduktionseinheiten (ERUs) an andere Annex-1-Staaten zu verkaufen.
Jede einzelne der von den Regierungen der Annex-1-Staaten ausgestellten Emissionsgutschriften (ERUs) aus JI-Projekten ist durch ein äquivalentes zugeteiltes Emissionsrecht oder Assigned Amount Unit (AAU), einer Maßeinheit unter dem Kyoto-Protokoll, gesichert. Die ERUs können sowohl von Regierungen zum Erreichen von Zielen unter dem Kyoto-Protokoll wie auch von Unternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) gehandelt werden.
Die zur Ausstellung von ERUs berechtigten Staaten werden gemäß der Kyoto-Richtlinien entsprechend ihrer Erfüllung gewisser Eignungskriterien in Track 1 und Track 2 Staaten eingeteilt. Die Überwachung von ERUs der Track 1 Staaten erfolgt durch das jeweils ausstellende Land, während die Track 2 ERUs unter der Aufsicht des Supervisory Committees (JI-Überwachunsorgan) stehen.
Obwohl die Nutzung von Emissionsreduktionseinheiten (ERUs) erst ab 2008 möglich war, bestand für sie bereits in den Jahren zuvor ein aktiver Terminmarkt, insbesondere zwischen europäischen Regierungen, die ERUs aus JI-Projekten in Osteuropa erworben hatten.
Als Auswirkung des ökonomischen Schrumpfungsprozesses einiger europäischer Staaten seit 1990, dem Basisjahr für Vergleiche von Emissionsmessungen, haben einige unter ihnen mit Wahrscheinlichkeit einen Überschuss an zugeteilten Emissionsrechten (AAU), den sie an andere Annex-1-Staaten verkaufen können. Da die industrielle Entwicklung in vielen osteuropäischen Staaten rapide fortschreitet, ist es absehbar, dass zukünftig viele JI-Projekte in diesem Teil Europas ausgeführt werden.
Unter der Voraussetzung, dass gewisse Kriterien erfüllt werden, können Emissionsreduktionseinheiten (ERUs) ab 2008 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems gehandelt werden, indem sie auf einer Eins-zu-Eins-Basis gegen EU-Emissionsrechte (European Union Allowances - EUA) eingetauscht werden. ERUs werden auf dem Primärmarkt im Allgemeinen mit einem Preisnachlass in EUAs umgetauscht, was auf die zusätzlichen Projekt- und Aufsichtsrisiken zurückzuführen ist. Dies macht sie für einige Teilnehmer des internationalen Emissionsmarkts besonders interessant. Neben Regierungen sind inzwischen sowohl europäische als auch japanische Privatunternehmen als Käufer am Markt vertreten. Die Bildung eines Sekundärmarkts für ERUs ist vor 2008 nicht zu erwarten gewesen.
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