Gebäudeenergieeffizienz
In der Direktive über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde im Jahr 2002 vom Europäischen Parlament festgelegt, dass das Energieprofil von Gebäuden berechnet und zertifiziert werden muss.
Mitgliedsstaaten haben ihre eigenen Mindeststandards zur Energieeffizienz festgelegt.In großen öffentlichen Gebäuden (> 1000m2) müssen die jeweiligen Energiezertifikate öffentlich ersichtlich ausgehängt sein.
Die vier Schlüsselpunkte dieser Direktive sind:
- Festlegung einer gemeinsamen Methode zur Berechnung des Energieprofils von Gebäuden
- Festlegung von Mindeststandards der Energieeffizienz von neuen wie auch bestehenden Gebäuden, die grundlegenden Sanierungen unterzogen werden
- Systeme zur Erstellung von Energiezertifikaten (Energieausweisen) für neue und bestehende Gebäude wie auch für öffentliche Gebäude, wobei diese Zertifizierung und andere relevante Informationen öffentlich ausgehängt werden müssen. Zertifikate dürfen nicht älter als 10 Jahre sein
- Regelmäßige Inspektion der Boiler und Klimaanlagen in Gebäuden; darüber hinaus eine Bewertung von Heizsystemen mit Boilern, die älter als 15 Jahre sind
Die allgemeine Methodik sollte alle Aspekte zur Berechnung der Energieeffizienz des Gebäudes und nicht nur der Qualität der Gebäudeisolierung enthalten. Eine solche ganzheitliche Methode sollte eine Vielzahl von Gesichtspunkten berücksichtigen wie z.B. Heiz-, Kühl- und Lichtinstallationen, die Position und Ausrichtung des Gebäudes, Wärmerückgewinnung etc.
Die Mindeststandards für Gebäude werden auf der Basis der oben genannten Methode berechnet.
In 2007 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert, demzufolge Verkäufer und Vermieter beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden Energieausweise vorlegen müssen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Energieausweisen für Nichtwohngebäude tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft.
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